Gebührenordnung

Die Augenoptiker- und Optometristen-Innung Berlin erhebt für nachstehende Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen und Tätigkeiten Gebühren und Beiträge.

Die Gebühren dienen zur Deckung des Aufwandes der Augenoptiker- und Optometristen-Innung Berlin für die angebotenen Leistungen.

BEITRAGSORDNUNG

1.Beiträge
1)Augenoptiker- und Optometristen-Innung Berlin
a)Innungsbeitrag pro Betrieb / Filiale im Monat39,00 €
b)je Meister11,00 €
c)je Geselle9,00 €
d)je Lehrling6,00 €
e)2. Inhaber11,00 €

Schnuppermitgliedschaft½ Innungsbeitrag nach 12 Monaten nahtloser Wechsel in eine Vollmitgliedschaft19,50 €
2)Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) – entsprechend den Beschlüssen der ZVA-Gremien
a)Beitrag pro Betrieb / Filiale22,33 €
b)Kampagne für Öffentlichkeitsarbeit11,50 €

GEBÜHRENORDNUNG

NichtmitgliederMitglieder
1.Gebühren
A. Allgemeine Verwaltungsgebühren.
1)Mahnung von rückwärtigen Gebühren
a)– Zahlungserinnerung3,00 €0,00 €
b)– 1. Mahnung6,00 €3,00 €
c)– 2. Mahnung12,00 €10,00 €
B. Berufsausbildung
2)Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages in die Lehrlingsrolle24,00 €16,00 €
3)Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung
Material
216,00 €
45,00 €
146,00 €
45,00 €
4)Gesellenprüfung Teil 1 – Rücktritt/Nichterscheinen
a)Rücktritt vor Beginn der Prüfung64,80 €43,80 €
b)Nichterscheinen/Rücktritt nach Beginn der Prüfung86,40 €52,80 €
c)Nichterscheinen/Rücktritt nach Beginn der Prüfung216,00 €146,00 €
5)Gesellenprüfung Teil 1– Wiederholung
Material
216,00 €
45,00 €
146,00 €
45,00 €
6)
Teil 2 der gestreckten Gesellenprüfung
Material
420,00 €
117,00 €
280,00 €
117,00 €
7)Gesellenprüfung Teil 2 – Wiederholung je Prüfungsteil
a)Prüfungsbereiche210,00 €105,00 €
b)Material117,00 €117,00 €
Rücktritt/Nichterscheinen bei Gesellenprüfungen
a)Tritt der Prüfling vor Beginn der Prüfung zurück, so werden für den angefallenen Aufwand 30% der Prüfungsgebühren erhoben.
b)Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin oder tritt er nach Beginn der Prüfung zurück, jeweils aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, so werden 40% der Prüfungsgebühren erhoben.
c)Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin oder tritt er nach Beginn der Prüfung zurück, jeweils aus Gründen, die er zu vertreten hat, so werden 100% der Prüfungsgebühren erhoben.
Widerspruch Gesellenprüfung
– Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung eines erfolglosen Widerspruches150,00 €150,00€
8)Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten
– Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung des Antrages40,00 €0,00 €
– Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden und seinen BeisitzernSelbstkostenSelbstkosten
9)Zeugnisse
a)Bescheinigung Teil 1 2. Ausfertigung (zzgl. Portokosten)20,00 €
b)Bescheinigung Teil 2 2. Ausfertigung (zzgl. Portokosten)20,00 €
c)Gesellenbrief 2. Ausfertigung (zzgl. Portokosten)30,00 €

PREISLISTE

1.BeratungNichtmitgliederMitglieder
1)RechtsberatungIn Kooperation mit der Zahntechniker-Innung Berlin-BrandenburgNicht möglichohne Berechnung
2)ArbeitsrechtNicht möglichohne Berechnung
3)WettbewerbsrechtNicht möglichohne Berechnung
2.Formulare, Listen, VerträgeNichtmitgliederMitglieder
1)Führerscheinsehtest durchschreibend50 Stück12,50 €7,95 €
2)Berichtsheft speziell für Augenoptiker für 1 Jahr1 Heft10,00 €6,50 €
3)Lehrvertrag1 Stück2,00 €0,00 €
4)Porto und VerpackungSelbstkostenSelbstkosten
3.Zulassung amtlich anerkannte SehteststelleNichtmitgliederMitglieder
1)Erstzulassung incl. Begehung (Gültigkeit 3 Jahre) *149,00 €ohne Berechnung
2)Folge-Zulassung (ohne Begehung)30,00 €ohne Berechnung
* Bei Eintritt in die Augenoptiker- und Optometristen-Innung Berlin innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung wird die Gebühr auf die Mitgliedsbeiträge angerechnet.
4.Wegfall der Kostenvorteile für Innungsmitglieder
Bei Innungsmitgliedern, die länger als 6 Monate mit den laufenden Beitrags- oder Gebührenzahlungen im Rückstand sind, entfallen die Kostenvorteile, die mit einer Innungsmitgliedschaft verbunden sind.
Rückerstattungen erfolgen nicht. Es gelten die Bedingungen am Tag der Rechnungslegung.
Inkrafttreten
Die Gebühren / Preisliste wurden am 27. November 2024 von der Innungsversammlung beschlossen und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Alle anderen Gebühren / Preislisten verlieren Ihre Gültigkeit.